Fahren im Nebel – wer kennt denn noch alle regeln?

Na, wer weiß noch, wie man Nebel von Nebel unterscheidet? Welche Klassifizierungen gabs denn nochmal, oder gab es überhaupt welche?
Ich mach doch einfach Nebelscheinwerfer und Nebelrücklicht an, wenn ich nicht mehr bis zum Horizont sehen kann, das passt schon. NEIN! NEIN! NEIN! NEIN! NEIN! (Japp @snake989898 hier habe ich mich von dir beeinflussen lassen 😉 )

Doch worüber ich mich eigentlich aufrege: Aktuell ist es hier oben in Bremen und Niedersachsen recht nebelig. Gestern Abend kamen wir tatsächlich stellenweise unter die 50Meter Sicht (!). Da ich aktuell wieder mit dem Auto zur Uni fahre, rege ich mich regelmäßigst über meine Verkehrsgegner auf. Sei es der Mercedes-Fahrer, der meint, mich mit Tempo 110 auf der 70er Bundesstraße überholen zumüssen und mich dies mit seinem grellen Licht auch zu 100% bemerken lässt.
Oder etwa der 3er BMW, der sich da noch schnell vor mir in die Lücke quetscht, um dann recht scharf  bremsen zu müssen, weil wir ja Stauende haben. Schade nur, das das Bremslicht unter dem Dauerfluter von Nebelschlussleuchte verborgen bleibt.

Euch allen sei gesagt: Heute morgen waren mindestens 300m Sicht, und das ist bedeutend zu viel!!! Erst unter 50m Sicht darf die Nebelschlussleuchte angemacht werden. Was ihr mit euren Schlechtwetterscheinwerfern macht ist euch überlassen.

Und wenn unter 50m Sicht herschen, dann gilt auch max. 50km/h oder halt auch weniger.
Die Faustformel hierfür besagt: Sichtweite in m = max. Geschwindigkeit in km/h

Das heißt, wer seine Nebelschlussleuchte anmacht, darf auch maximal 50km/h fahren!

Und wer schneller fahren will, lässt sie besser aus (Es sei denn, wir haben nur noch 50m Sicht)

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